Teilnahmebedingungen für Fasten
AGBS
1) Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2) Wer kann teilnehmen: Jede(r) Teilnehmer(in) nimmt selbstverantwortlich teil. Bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme und/oder ärztlicher Behandlung sollte eine Rücksprache mit einem fastenerfahrenen Arzt erfolgen. Wer bei Viola-Fasten mitmacht, sollte zwischen 18 - 72 Jahre alt sein, sich gesund fühlen und sich in guter psychischer Verfassung befinden. Wer jünger oder älter ist, sollte mit Aloisia Schönke Rücksprache halten. Evtl. ist eine mildere Fastenform mit Rohkost möglich. Wenn Sie älter als 72 Jahre sind und in guter körperlicher Verfassung sind können Sie trotzdem bei den Fastenwanderungen mitmachen. Das Fasten bedeutet auch Verzicht auf Alkohol. Den Anweisungen der Fastenleitung sind bezüglich der Einhaltung der Fastenregeln Folge zu leisten.
3) Nicht fasten sollten:
Menschen
mit starkem Untergewicht und Bulemie
mit Krebserkrankungen oder Tuberkulose
mit Magen- oder Zwölffingerdarm-geschwür
mit fortgeschrittener Leber- und Nierenfunktions-schwäche
mit MS
Schwangere und Stillende
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

4) Haftung
Sollten wider Erwarten Mängel während des Seminars auftreten, sind diese unverzüglich noch während des Seminars der Seminarleitung anzuzeigen. Soweit erforderlich besteht eine Mitwirkungspflicht des Teilnehmers bei der Mängelbeseitigung. Die Haftung bei Mängeln verjähren nach 6 Monaten, desweiteren ist ist diesbezüglich die Haftung auf die Höhe der Seminargebühr begrenzt. Mängel bei der Unterkunft oder der Verpflegung sind gegenüber Hotel, Pension oder Kloster geltend zu machen. Für Leistungen Dritter, die durch den Veranstalter vermittelt werden, erfolgt keine Haftungsübernahme.
Haftung des Teilnehmers für Schäden: Für alle Hotels/Pensionen/Klös-ter gilt, dass der Teilnehmer für Schäden haftet, die im Zimmer, in
den Seminarräumen oder am Gebäude durch ihn verursacht werden.
5) Leistungen / Preise
In dem Komplettpreis (Unterbringung, Fastenverpflegung und Seminargebühr) ist die Fastenverpflegung nach Buchinger mit Mineralwasser, Teeauswahl, frisch gepresstem Saft und frisch zubereiteter Gemüsebrühe enthalten. Nicht enthalten ist die Kurtaxe, Fahrtgeld zu den Wanderungen, Leihgebühr für Schneeschuhe.
6) Eine Änderung der Fastenverpflegung bei Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Lebensmitteln ist nur möglich, wenn dies mindestens eine Woche vor Start schriftlich mitgeteilt wird. Es kann durchaus sein, dass sich je nach Unterkunft ein Aufpreis für den Mehraufwand ergibt.
7) Die Mitnahme von Hunden bedarf der Zustimmung von Viola-Fasten.

8) Schweigepflicht / Vertraulichkeit
Viola-Fasten verpflichtet sich Kenntnisse über Teilnehmende vertraulich zu behandeln. Die Teilnehmenden verpflichten sich auch während und nach dem Kurs Stillschweigen über Kenntnisse zu bewahren, die sie über andere Personen, insbesondere Kursteilnehmende und Kursleitung erhalten haben.
9) Ton-Bild-und Videoaufnahmen durch Teilnehmende während des Kurses bedürfen der Zustimmung von Viola-Fasten. Unterlagen, die dem Teilnehmer durch Viola-Fasten ausgehändigt werden dürfen durch den Teilnehmer weder im Original noch als Kopie weitergegeben oder gewerblich genutzt werden.
10) Eine Nutzung von Teilnehmer-Adressen durch Teilnehmer für gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
11) Werbeverbot Während des Seminars dürfen Teilnehmer nicht für Waren oder Dienstleistungen werben.
12) Rücktritt durch den Fastenteilnehmer
Stornokosten: Mit Ihrer Anmeldung gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit Viola-Fasten und mit der Unterkunft ein. Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts können folgende Kosten entstehen:
Kloster Schöntal bis zu 100 Tage vor Start ist ein Rücktritt kostenlos
Schloss Hirschberg bis zu 9 Wochen vor Start ist ein Rücktritt kostenlos
alle anderen Unterkünfte bis 35 Tage vor Start ist ein Rücktritt kostenlos
Für eine Umbuchung fallen Gebühren zwischen 15 - 80 € an.
Eine Reiseversicherung schützt Sie vor Stornokosten: Ergo - Reiseversicherung
Für den Abschluss einer Reiseversicherung gilt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3699000
Mailadresse: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Homepage: https://versicherungsombudsmann.de
13) Ausfall des Seminars
Sollte das Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder einer Naturkatastrophe ausfallen, wird dies spätestens 9 Tage vor Start mitgeteilt. Die Seminargebühren oder Kosten der Unterkunft werden zurückgezahlt. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche für bereits gekaufte Fahrtkarten oder sonstiges.
14) Zusätzlich zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die jeweiligen Ausschreibungen bei den Terminen.
15) Seminarleitung
Im Krankheitsfall kann diese durch eine gleichqualifizierte Leitung ersetzt werden.
16) Änderung der Unterkunft
Es kann sich eine Änderung der Unterkunft ergeben. Die neue Unterkunft ist dann preislich und vom Standard her ähnlich wie die für den Kurs ursprünglich ausgeschriebene.
Gerichtsstand ist Freudenstadt

