AGBs für Fastenwandern

Teilnahmebedingungen:

1) Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2) Wer kann teilnehmen:
Jeder Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich teil. Bei regelmässiger Medikamenteneinnahme oder regelmässiger ärztlicher Behandlung sollte eine Rücksprache mit einem fastenerfahrenen Arzt erfolgen. Wer bei Viola-Fasten mitmacht, sollte zwischen 18 - 72 Jahre alt sein, sich gesund fühlen und sich in guter psychischer Verfassung befinden. Wer jünger oder älter ist sollte mit der Seminarleitung Rücksprache (Möglichkeit einer milderen Fastenform, Beschaffenheit der Wanderwege) halten. Bei guter körperlicher Verfassung können auch Ausnahmen gemacht werden. Das Fasten bedeutet auch Verzicht auf Kaffee und Alkohol. Den Anweisungen der Fastenleitung sind bezüglich der Einhaltung der Fastenregeln Folge zu leisten.
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Nicht fasten sollten:

Menschen mit starkem Untergewicht und Bulemie
mit Krebserkrankungen oder Tuberkulose
mit Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür
mit fortgeschrittener Leber- und Nierenfunktionsschwäche
mit schweren Psychosen und Neurosen
mit Multible Sklerose
Schwangere und stillende Mütter
Kinder und Jungendliche unter 16 Jahren.
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3) Haftung:
Sollten wider Erwarten Mängel während des Seminars auftreten, sind diese unverzüglich noch während des Seminars der Seminarleitung anzuzeigen. Soweit erforderlich, besteht eine Mitwirkungspflicht des Teilnehmers bei der Mängelbeseitigung. Die Haftung bei Mängeln, verjähren nach 6 Monaten, desweiteren ist diesbezüglich die Haftung auf die Höhe der Seminargebühr begrenzt. Mängel bei der Unterkunft oder Verpflegung sind gegenüber Hotel, Pension oder Kloster geltend zu machen. Für Leistungen Dritter, die durch den Veranstalter vermittelt werden, erfolgt keine Haftungsübernahme.
Haftung des Teilnehmers für Schäden: Für alle Hotels/Pensionen/Kloster gilt das der Teilnehmer für Schäden haftet, die im Zimmer, in den Seminarräumen oder am Gebäude durch ihn verursacht werden.
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4) Leistungen / Preise
In dem Komplettpreis (Unterbringung, Fastenverpflegung und Seminargebühr) ist die Fastenverpflegung nach Buchinger mit Mineralwasser, Teeauswahl, frisch gepresstem Saft und frisch zubereiteter Gemüsebrühe, die Unterbringung und die Seminargebühr enthalten. Nicht enthalten ist die Kurtaxe, Fahrtgeld für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für die Fahrer von Fahrgemeinschaften zu den Wanderwegen, Leihgebühren für Schneeschuhe.
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5) Fastenverpflegung
(Zusammensetzung und Ablauf): Eine Änderung bei Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Lebensmitteln ist nur nach rechtzeitiger (spätestens 1 Woche vor Beginn des Kurses) Absprache mit der Fastenleiterin möglich.

6) Die Mitnahme von Hunden bedarf der Rücksprache mit Viola-Fasten.
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7) Schweigepflicht / Vertraulichkeit
Viola-Fasten verpflichtet sich, Kenntnisse über Teilnehmende vertraulich zu behandeln. Die Teilnehmenden verpflichten sich, auch nach dem Kurs Stillschweigen über Kenntnisse zu bewahren, die sie über andere Personen, insbesondere Kursteilnehmende und Kursleitende erhalten haben. Ton- Bild- und Videoaufnahmen durch Teilnehmende während der Kurse bedürfen der Zustimmung von Viola-Fasten. Um die Privatsphäre zu schützen, verpflichten sich alle Teilnehmenden der Seminare Stillschweigen über Inhalt, persönliche Erfahrungen und Erlebnisse anderer Teilnehmer zu bewahren. Der Teilnehmer bestätigt, dass er Unterlagen, die ihm während und nach der Ausbildung von Viola-Fasten ausgehändigt werden, weder im Original noch in veränderter Form vervielfältigt oder weitergibt. Eine Nutzung von Teilnehmer-Adressen durch Teilnehmer für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.
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8) Werbeverbot
Während des Fastenseminars darf durch Teilnehmer nicht für Waren und Dienstleistungen geworben werden.

9) Rücktritt durch den Fastenteilnehmer
Stornokosten:
Mit Ihrer Anmeldung gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit Viola-Fasten und mit der Unterkunft (Hotel, Pension, Kloster) ein. Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts können Ihnen (mit Ausnahme von Kloster Schöntal und Schloss Hirschberg) folgende Kosten entstehen: Bis zu 35 Tage vor Beginn (außer Kloster Schöntal, hier bis 100 Tage vorher und im Schloss Hirschberg bis 8 Wochen vorher) ist der Rücktritt kostenlos. Für die Seminargebühr gilt: 34 Tage vor Start (außer Kloster Schöntal hier gilt bis 100 Tage vor Start, Schloss Hirschberg 8 Wochen vor Start) und angefangene Fastenwochen 100 % der Seminargebühr werden fällig, wenn kein anderer Teilnehmer nachrückt. Bei einer kurzfristigen Umbuchung oder Stornierung (unter 34 Tage vor Start oder im Kloster Schöntal 100 Tage vor Start, im Schloss Hirschberg 8 Wochen vor Start, wenn ein Ersatzteilnehmer den Platz einnimmt) fallen mindestens 15 € Bearbeitungsgebühr oder maximal bis zu 80 € (je nach Zeit- und Arbeitsaufwand für die Suche nach einem Ersatzteilnehmer) an.
Für die Stornokosten der Unterkunft gilt: Bei Abmeldung 34 - 0 Tage vorher und abgebrochene Fastenwochen können bis zu 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung fällig werden, wenn das Zimmer nicht an einen anderen Teilnehmer oder Gast vergeben werden kann. Sollte eine angefangene Fastenwoche vorzeitig beendet werden, dann müssen trotzdem alle gebuchten Übernachtungstage der Fastenwoche, sowie die volle Seminargebühr entrichtet werden. Stornokosten Kloster Schöntal: bis 100 Tage vor Beginn entstehen keine Kosten für die Unterkunft, danach können bis zu 100 % der angegebenen Kosten für Unterbringung und Fastenverpflegung fällig werden. Eine Ausnahme kann gemacht werden für die Stornokosten der Unterkunft, wenn das Hotelzimmer oder Zimmer in der Pension oder im Kloster an einen anderen Gast weitervermietet werden kann. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. einer Reiseabbruchversicherung ist sehr zu empfehlen um vor Stornokosten geschützt zu sein. Eine Reiserücktrittversicherung können Sie über Viola-Fasten oder in jedem Reisebüro abschließen.
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Anmeldung
Bitte melden Sie sich für das Fastenwandern schriftlich, telefonisch oder online an. Nach dieser Anmeldung bekommen Sie eine Bestätigung/Reservierung zugesandt und Ihr Platz und Zimmer ist fest für Sie gebucht. Bei einer Absage unter 34 Tage (Kloster Schöntal unter 100 Tage vor Start) können Ihnen Stornokosten entstehen, wenn kein anderer Teilnehmer nachrückt. Um vor diesen Stornokosten geschützt zu sein, über nimmt eine Rücktrittskostenversicherung die Kosten.

10) Sonstiges und Gerichtsstand

Ausfall des Seminars
Sollte das Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder einer Naturkatastrophe ausfallen, wird dies spätestens 9 Tage vor Beginn mitgeteilt. Die Seminargebühr wird dann umgehend zurückgezahlt. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.Kosten für bereits von Ihnen gekaufte Fahrkarten, Bahncards u.a. können leider nicht erstattet werden.

11) Für den Abschluss einer Reiseversicherung gilt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3699 000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Homepage: https://www.versicherungsombudsmann.de

Zusätzlich zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die jeweiligen Ausschreibungen bei den Terminen. Die Seminarleitung kann im Krankheitsfalle durch eine gleichqualifizierte Leitung ersetzt werden. Während des Fastens wird aus gesundheitlichen Gründen auf Kaffee, Nikotin und Alkohol verzichtet. Die Kurtaxe wird von den Hotels separat erhoben (ca.1,50 - 2,80 € pro Tag). Eine Änderung des Hotels und des Tagesablaufs bleibt organisatorischen Erfordernissen vorbehalten. Der Standart des Hotels ist dem angekündigten jedoch dann gleichwertig. Der Ablauf kann sich im Krankheitsfalle oder aus organisatorischen Gründen geringfügig ändern.

Gerichtsstand ist Freudenstadt

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